AGB / Reisebedingungen
Unser Angebot ist freibleibend bzw. an die ausgewiesene Optionszeit gebunden. Ein rechtsgültiger Reisevertrag im Sinne des § 675 BGB (Geschäftsbesorgungsvertrag) und § 535 BGB (Vermietung) gilt als geschlossen, wenn Sie unser Angebot mit untenstehender Unterschrift annehmen.
Mit der Bestellung ist gleichzeitig eine Anzahlung in der ausgewiesenen Höhe zu leisten.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies sollten Sie aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich tun. Ihrer Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie beim Vermieter eingeht. Falls Sie zurücktreten oder die Reise nicht antreten, kann der Vermieter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Bei Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und die mögliche Weitervermietung zu berücksichtigen. Der auf die Anzahlungsrechnung hin gezahlte Betrag ist in jedem Falle für die Bemühungen des Tourist-Service der Stadt Sassnitz verwirkt.
Der pauschalierte Anspruch auf Reiserücktrittsgebühr beträgt pro Person / pro Wohneinheit
für alle Objekte im Zimmerbereich (Hotel, Pension, Privatzimmer etc.)
bis 30 Tage vor Reiseantritt = 10 % mindestens 25,- EUR Bearbeitungsgebühr
vom 29. bis 11. Tag vor Reiseantritt = 40 %
ab 10. Tag vor Reiseantritt = 80 %
für alle Objekte im Ferienwohnungs- und -hausbereich
bis 45 Tage vor Reiseantritt = 10 % mindestens 25,- EUR Bearbeitungsgebühr
bis 35 Tage vor Reiseantritt = 50 %
ab 21 Tage vor Reiseantritt = 80 % des Reisepreises
Umbuchungen in eine andere Unterkunft können grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Beherbergungsvertrag zu den vorstehend genannten Gebühren als Neuanmeldung erfolgen. Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer Sicherheit den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Der Vertrag kann infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, welche den Aufenthalt erheblich erschweren, gefährden und beeinträchtigen würde, beiderseitig gekündigt werden. Bei einer Kündigung durch den Gast kann der Vermieter für die bereits erbrachten Leistungen einen angemessenen Ersatz verlangen.
Wird die Unterkunft nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Gast nach § 651c BGB eine Minderung bzw. Abhilfe verlangen. Sofern bei Reklamationen am Urlaubsort keine Einigung erzielt wurde, hat der Gast spätestens 4 Wochen nach Reiseende seine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Voraussetzung für jede Reklamation ist, dass diese dem Vermieter unverzüglich nach Bekannt werden vorgebracht und protokolliert wird.
Umbuchungen behalten wir uns vor.
Der Tourist-Service Sassnitz tritt als Vermittler auf, Vertragspartner sind demnach Gast und Vermieter.
Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald die Anzahlungen geleistet wurde und der unterschriebene Vertrag innerhalb der ausgewiesenen Optionszeit bei uns eingegangen ist.
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